– als verbindliche Namen.
Um Besitz zu dokumentieren, die Verschreibung eines Lehen, die Verleihung eins Titels oder Amtes (Adel), der Erwerb von Grundbesitz, Geldgeschäfte und nicht zuletzt das Militär, brauchten lebenslang, immer gleichbleibend, bestehende Nachnamen. Die bisher benutzten Beinamen waren nicht eindeutig genug.
Die Anforderungen an die Nachnamen sind:
Die Namen mussten lebenslang bestehen.
Die Namen mussten vererbt werden, die Kinder erhielten den gleichen Nachnamen der Eltern, in der Regel des Vaters.
Die Namen mussten amtlich verbindlich sein.
Die Entwicklung zum Nachnamen oder Familiennamen stellte sich nicht von Heute auf Morgen ein. Der Übergang vom Rufnamen + beschreibendem Zusatz begann im 12. Jahrhundert. Zunächst beim Adel und vermögenden Kreisen (Patrizier). Oft wurden Abhängige, Dienstboten und Knechte erst im 18. oder 19. Jahrhundert mit Nachnamen eingetragen.
Bei meiner Forschung stellte ich fest, daß in den Kirchenbüchern bis zum 18. Jahrhundert Personen mit Namen – Nachnamen – Beinamen oder Namen – Beinamen eingetragen sind. Beispiele finden wir im Abschnitt „Die frühen Roclawscy“ (deutsch Roclawski`s).
Nachnamen wurden bestimmt aus den Fragen: Wer, Was, Woher.
Berufe wurden als Nachname vergeben.
Wohnstätten oder Wohnsitz Ort, Hof oder eine Beschreibung der Lage und Art der Behausung.
Herkunftsorte.
Übernamen, körperliche Merkmale, Charaktereigenschaften.
Rufnamen die aus den Rufnamen des Vater oder der Mutter abgeleitet sind.
Oft wurden die schon bekannten Beinamen als Nachnamen übernommen.