1284 Mistwin setzt Przemislaw von Polen zum Erben ein.

1284. Mistwin setzt Przemislaw von Polen zum Erben ein.

-Wilhelm Fuhrmann, a. a. O.-.

1284 ernannte er den damaligen Herzog Przemislaw von Polen, den Neffen des Boleslaw trotz des Protestes der Markgrafen zu seinem Erben, … der sich, als Mestwin II. 1295 starb, auch unverzüglich in den Besitz des Landes setzte und sich seitdem König von Polen und Herzog von Pommern nannte.

Dr. Bernh. Stadie, a. a. O. Seite 24.

dazu hatte er 1287 die Zustimmung der Barone Ostpommerns ausgewirkt, die lieber einen Fürsten zum Nachfolger Mistwins nahmen, der ihre Verfassung, Sitte und Sprache kenne, als einen anderen wie die Herzöge von Pommern-Stettin, welche überall den Sachsen, d. h. dem deutschen Kulturleben Vorschub leisten und die Wenden zurückdrängten.

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