1949 Änderung der Verfassung – Wehrpflicht

Durch Änderung der Verfassung beendet Luxemburg seine Neutralität und führt die allgemeine Wehrpflicht ein. Die Luxemburgische Armee rückt in den Kreis Bitburg und Saarburg ein und übernimmt innerhalb der französichen Besatzungszone, die Aufgabe der französichen Besatzung. Luxemburg ist Gründungsmitglied der NATO und des Europarates.

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